Ausstellungsordnung
für die XVI. Rammlerschau des Mansfelder Landes am 10.01. und 11.01.2004 in der Mehrzweckhalle in Siersleben.
1. Die Rammlerschau des Mansfelder Landes wird im Auftrag des Kreisverbandes Mansfelder Land durch den Verein G 422 Siersleben auf der Grundlage der AAB des ZDK von 10/2002 und den Festlegungen des Kreisverbandes Mansfelder Land durchgeführt.
2. Ausstellungsberechtigt sind alle im ZDK organisierten Rassekaninchenzüchter des Mansfelder Landes und der Umgebung mit allen anerkannten Kaninchenrassen. Die Ausstellung erfasst Rammler aller Kaninchenrassen in den Zuchtgruppen I, II und III laut Standart sowie Einzeltiere. Jungtiere können in der Zuchtgruppe II sowie Häsinnen in einer Verkaufsklasse ausgestellt werden.
3. Alle zur Ausstellung kommende Tiere müssen nachweislich gegen RHD geimpft sein. Es wird auch eine Impfung gegen Myxomatose empfohlen. Die Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurück liegen, jedoch nicht jünger als 18 Tage sein.
Eine Fotokopie der Impfbescheinigung ist bei der Einlieferung vorzulegen.
Zur Fütterung der Tiere hat der Aussteller 2 Futternäpfe mitbringen. Werden keine
Futternäpfe vom Aussteller mitgebracht, so werden auf Kosten des Ausstellers die Näpfe
für je 0,50 € vom Veranstalter in den Käfigen angebracht.
4. Der Kostenbeitrag für jeden Aussteller beträgt:
Katalog 2,50 €
Jugendliche zahlen bei ordnungsgemäßer Kennzeichnung nur 50% vom Nenngeld, wenn diese Tiere extra mit einem „J“ gekennzeichnet sind.
Jeder ausstellende Züchter verpflichtet sich, einen Katalog abzunehmen. Züchterpaare kaufen nur einen. Für Jugendzüchter besteht keine Kaufpflicht.
Anmeldungen sind getrennt nach Rasse sowie nach Zuchtgruppen und Einzeltieren vorzunehmen. Es können alle zugelassenen herkömmlichen Formulare des ZDK verwendet werden.
Die Anmeldungen gehen in einfacher Ausführung bis zum 28.12.2003 an
Zfr. Karl Heinz Augustin
Steinhöhe 53
06308 Siersleben
Tel. : 03 476 / 81 17 25
6. Preisvergabe:
Die Preisverteilung erfolgt entsprechend den Festlegungen des KV- Mansfelder Landes.
Klassensieger des Mansfelder Landes werden vergeben auf alle weißen Rassen; Silberrassen;
Übrigen Normalrassen bei Mindestbeschickung mit 5 Zuchtgruppen und Champion des ML bei
einer Mindestbeschickung mit 15 Tieren; Zeichnungsrassen; Abzeichnungsrassen sowie
Kurzhaar- u. Langhaarrassen bei Mindestbeschickung mit 3 Zuchtgruppen und Champion des
ML bei einer Mindestbeschickung mit 15 Tieren.
Bei geringer Tierzahl können Gruppen zusammen gelegt werden.
Zuchtgruppen erhalten Ehrenpreise in Form von Pokalen und Sachpreisen.
Geldpreise werden nur für Einzeltiere vergeben, wenn diese als Einzeltiere gemeldet wurden:
I. Preis 4,00 €
III. Preis 2,00 €
Der Titel „Champion des Mansfelder Landes“ wird nur vergeben, wenn das jeweilige Tier aus
eigener Zucht ist. Voraussetzung ist die Mindestzahl von 96 Punkten und 3 verschiedene Züchter
müssen pro Klasse ausstellen.
7. Tierverkauf:
Der Tierverkauf wird durch Beauftragte der Schauleitung vorgenommen. Der Aussteller setzt im Meldebogen den Verkaufspreis ein. Auf diese Summe erhebt die Ausstellungsleitung eine 10 % Verkaufsprovision, welche vom Käufer zu tragen ist.
Alle verkauften Tiere sind Sonntag 11.01.2004 bis 14:00 Uhr abzuholen. Verkaufte Tiere, die nicht abgeholt werden, nehmen die Züchter wieder mit nach Hause. Tiere, welche in Zweifelsfällen in den Käfigen sitzen bleiben, werden unfrei auf Kosten des Ausstellers an diesen zurückgeschickt.
8. Einlieferung:
Die Einlieferung der Tiere erfolgt am 08.01.2004 in der Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr. Für nicht eingelieferte Tiere wird kein Standgeld zurückgezahlt. Ausnahmen gelten für Tiere, die auf Grund von Seuchenmaßnahmen nicht ausgestellt werden dürfen (Tierarztattest vorlegen).
Für notwendige Ummeldungen werden 1,-- € erhoben.
9. Bewertung:
Die Bewertung erfolgt entsprechend den Festlegungen des KV nach dem A-B-C-D- System am 09.01.2004 nach dem aktuellen Einheitsstandart und ist nicht öffentlich.
10. Auslieferung:
Die Auslieferung der Tiere erfolgt am 11.01.2004 ab 16:00 Uhr unter Kontrolle der Ausstellungsleitung.
12. Schlussbestimmungen:
Mit der Abgabe der Meldeunterlagen erkennt der Aussteller die vorliegende Ausstellungsordnung an. Sollte die Ausstellung wegen höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse nicht stattfinden können, werden die bis dahin entstandenen Kosten anteilig vom Nenngeld einbehalten. Der Rest geht bis 28.02.2004 an den Aussteller zurück. Für Verluste durch höhere Gewalt haftet die Schauleitung nicht. Sollten Tierverluste durch das Verschulden der Ausstellungsleitung auftreten, werden Entschädigungen nach dem gültigen AAB bezahlt.
Den Anordnungen der Schauleitung ist Folge zu leisten.
Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Schau geltend zumachen.
In allen Streitigkeiten entscheidet die Schauleitung unter Ausschluss des Rechtsweges unter Anwendung der aktuellen AAB des ZDK.
12. Wichtige Daten:
Meldeschluss |
: |
28.12.2003 |
Einlieferung |
: |
08.01.2004 ab 14:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Bewertung |
: |
09.01.2004 |
Eröffnung |
: |
10.01.2004 10:00 Uhr |
Auslieferung |
: |
11.01.2004 ab 16:00 Uhr |
Öffnungszeiten |
: |
Samstag 10.01.2004 von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonntag 11.01.2004 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Für das leibliche Wohl der Besucher und Gäste ist an beiden Ausstellungstagen gesorgt.
Achtung !!!!
Am 11.01.2004 findet um 14:00 Uhr in der Gaststätte zur Mühle die Tagung der erweiterten Kreiszuchtkommission statt.
Die Ausstellungsleitung